Verordnungsweg
Kassenleistungen
Ihr Arzt stellt den Behandlungsbedarf fest und verordnet Ihnen dann logopädische Therapie.
Ich behandle sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten und führen auf Anfrage auch Hausbesuche durch.
Diese Ärzte dürfen Ihnen ein Rezept ausstellen:
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte für Hals- Nasen- Ohrenheilkunde
- Fachärzte für Sprach-, Stimm- und Hörstörungen
- Fachärzte für Innere Medizin
- Fachärzte für Neurologie
- Fachärzte für Zahnheilkunde und Kieferorthopädie
Ab dem 18. Lebensjahr fordern die gesetzlichen Krankenkassen einen Selbstkostenbeitrag pro Verordnung in Höhe von 10% des Rezeptwertes.
Selbstzahler
Bei Bedarf führe ich logopädische Diagnostik, Beratung und Behandlung auch ohne ärztliche Verordnung durch.
Die Kosten werden Ihnen dann privat in Rechnung gestellt.
Kontakt
Gerne unterstütze und begleite ich Sie auf Ihrem Weg zu einer starken und belastbaren Stimme und einer klaren Sprache